Pegasus Tierbestattungen GmbH

Ablauf

  1. Abholung ihres Pferdes/Ponys: Sollte Ihr Pferd/Pony im eigenen Stall einschlafen oder euthanasiert werden, ist es uns möglich diese von dort abzuholen. Nach telefonischer Vereinbarung holen wir Ihr Tier mit unserem speziellen Pferdetransporter persönlich ab. Sollte Ihr Pferd/Pony in einer Tierklinik von uns gehen, klären wir nach telefonischer Absprache die Abholung mit der Tierklink. Eine Abholung findet meist innerhalb von 48 Stunden statt.
  2. Möchten Sie ihr verstorbenes Tier selbst zu uns bringen, würden wir um telefonische Absprache bitten.
  3. Aufgrund der behördlichen Vorgaben benötigen wir bei Abholung den Equidenpass und (falls möglich) das ausgefüllte Antragsformular. Bitte beachten Sie, dass das Formular die Unterschrift Ihres Tierarztes beinhalten muss. 
    Formular: Antrag auf Erteilung einer § 4 Ausnahmegenehmigung 2024
    Gerne können Sie das Formular auch nachreichen.
  4. Wir informieren Sie sobald Ihr Pferd/Pony bei uns
    eingetroffen ist. Gerne können Sie sich bei uns Urnen und Andenken aussuchen
    und bei einem persönlichen Gesprächen den weiteren Ablauf klären. Auch
    Sonderanfertigungen sind jederzeit möglich. Außerdem können Sie sich nochmals
    von Ihrem geliebten Freund verabschieden und in unserem Verabschiedungsraum an
    die gemeinsame Zeit erinnern. 

  5. Gerne klären wir alle Formalitäten und Zahlungsbedingungen per E-Mail, damit keine unnötig langen Wartezeiten entstehen. Eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrags wird bei Abholung des Pferdes fällig.
  6. Nach der Kremierung können Sie die Asche Ihres Pferdes/Ponys persönlich bei uns abholen. Ist Ihnen dies nicht möglich, bringen wir Ihnen die Asche wieder nach Hause oder in den Stall.
  7. Möchten Sie keine Asche zurückbekommen, verbleibt die Asche in unserer Gemeinschaftsurne.

Wichtige Informationen:

  • Bitte halten Sie bei Abholung durch uns den Equidenpass Ihres Pferdes bereit. Hat das Pferd/Pony keinen Equidenpass, können wir die Kremierung nicht garantieren.
  • Leider ist es uns nicht möglich Halfter oder Ähnliches zu verbrennen.
  • Sollte Sie Mähnen-/Schweifhaare von Ihrem Pferd als Erinnerung haben wollen, geben Sie uns bitte frühzeitig Bescheid.
  • Erfahrungsgemäß ist es für alle Beteiligten leichter, wenn Formalitäten bereits vorab geklärt sind und Dokumente griffbereit liegen. Gerne können Sie das Formular schon jetzt ausfüllen und beispielsweise im Pass oder am Stall verwahren. Bei der Anmeldung Ihres Pferdes benötigen wir dieses Formular. Antrag auf Erteilung einer § 4 Ausnahmegenehmigung 2024
  •  Seit 2000 ist der Equidenpass für Pferde in Deutschland Pflicht. Leider haben viele ältere Tiere keinen (gültigen) Pass. Für die Kremierung eines Pferdes ist der Pass unbedingt notwendig und sollte daher vorliegen. Auch Pferde, die vor 2000 geboren sind, benötigen einen Pass. Alle Informationen zum Passantrag und den aktuellen Bestimmungen finden Sie bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung: Equidenpass: Infos zu Pferdepass, Passantrag und Transponder | FN (pferd-aktuell.de)
Pferdestatue

Kundenmeinungen

„Finde es Super das es nun auch Pferde Besitzern ermöglicht wird, Ihren geliebten Vierbeiner würdevoll bestatten zu können.“

M. Murphy auf Google